Gesetze / Bundesrechnungshofgesetz

BRHG

§ 4 Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Zum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete.

§ 3 § 5